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   BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23   

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https://dejure.org/2023,32189
BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23 (https://dejure.org/2023,32189)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2023 - 3 AZR 14/23 (https://dejure.org/2023,32189)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2023 - 3 AZR 14/23 (https://dejure.org/2023,32189)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG... , § 620 Abs. 2 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 75 Abs. 1 BetrVG, §§ 307 ff. BGB, § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1, § 818 Abs. 3 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Endgültige, rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Voraussetzung für den Bezug einer Invalidenrente auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung; Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen durch die Betriebsparteien; Berücksichtigung des ...

  • rewis.io

    Invalidenrente - Ausscheiden aus dem Dienst

  • Betriebs-Berater

    Invalidenrente - Ausscheiden aus dem Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Ruhegeldordnung; Betriebsvereinbarung; Invalidität; Beendigungsfreiheit des Arbeitnehmers; Invalidenrente; Ausscheiden aus dem Dienst; Betriebliche Invaliditätsversorgung

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Ruhegeldordnung; Betriebsvereinbarung; Invalidität; Beendigungsfreiheit des Arbeitnehmers; Invalidenrente; Ausscheiden aus dem Dienst; Betriebliche Invaliditätsversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Invalidenrente - Ausscheiden aus dem Dienst

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Invalidenrente - nur bei Ausscheiden aus dem Dienst

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Beginn eines Anspruchs auf betriebliche Invalidenrente

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 908
  • MDR 2024, 582
  • NZA 2024, 639
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 10.10.2023 - 3 AZR 250/22

    Invaliditätsversorgung - Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23
    Sieht er aber - wie hier - davon ab, die Begriffe "berufsunfähig" und "erwerbsunfähig" selbst zu definieren und den Eintritt des Versorgungsfalls eigenständig festzulegen, will er damit in der Regel die sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten übernehmen (vgl. BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 16; 13. Juli 2021 - 3 AZR 445/20 - Rn. 17) .

    Die Rente wegen voller Erwerbsminderung entspricht dabei nach Voraussetzungen und Inhalt der früheren Erwerbsunfähigkeitsrente (vgl. BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 17) .

    Schon der Wortsinn des Begriffs "Ausscheiden aus den Diensten" spricht dafür, dass damit eine endgültige, rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nicht nur ein vorübergehendes Ruhen der Hauptleistungspflichten gemeint ist (vgl. BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 18 zu einer Allgemeinen Geschäftsbedingung) .

    Der eine Invalidenrente zusagende Arbeitgeber hat zudem ein ebenfalls nach Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG geschütztes Interesse an Planungssicherheit für den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers, die erst bei einer rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben ist (vgl. BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 32; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 56 ff., BAGE 176, 1) .

    Am Bestand des Arbeitsverhältnisses haben sie ein besonderes Interesse, wenn die Erwerbsminderungsrente wie im Regelfall nur befristet gewährt wird (§ 102 Abs. 2 SGB VI) (vgl. BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 33; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 59 f., BAGE 176, 1) .

    Sie sind in diesem Fall nicht etwa gezwungen, über ihr Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt verbindlich zu disponieren und dieses aufzugeben, zu dem noch gar nicht feststeht, ob die Voraussetzungen für ihr betriebliches Ruhegeld erfüllt sind oder wie lange die Arbeitgeberin für eine Entscheidung über die materiellen Voraussetzungen des Ruhegelds benötigt (vgl. BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 35; anders BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 61 f., BAGE 176, 1) .

    Der Arbeitnehmer kennt dagegen die Umstände, die es entweder realistisch erscheinen lassen, auf eine Wiederherstellung seiner Erwerbsfähigkeit zu hoffen, oder aber einer Aufgabe des Arbeitsverhältnisses mit der Folge des Bezugs betrieblichen Ruhegeldes den Vorzug zu geben (vgl. BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 36) .

    Entscheidet er sich für eine Zusage, ist er nach Betriebsrentenrecht nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 37; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 51, BAGE 176, 1; 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19) .

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23
    Der eine Invalidenrente zusagende Arbeitgeber hat zudem ein ebenfalls nach Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG geschütztes Interesse an Planungssicherheit für den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers, die erst bei einer rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben ist (vgl. BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 32; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 56 ff., BAGE 176, 1) .

    Am Bestand des Arbeitsverhältnisses haben sie ein besonderes Interesse, wenn die Erwerbsminderungsrente wie im Regelfall nur befristet gewährt wird (§ 102 Abs. 2 SGB VI) (vgl. BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 33; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 59 f., BAGE 176, 1) .

    Sie sind in diesem Fall nicht etwa gezwungen, über ihr Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt verbindlich zu disponieren und dieses aufzugeben, zu dem noch gar nicht feststeht, ob die Voraussetzungen für ihr betriebliches Ruhegeld erfüllt sind oder wie lange die Arbeitgeberin für eine Entscheidung über die materiellen Voraussetzungen des Ruhegelds benötigt (vgl. BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 35; anders BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 61 f., BAGE 176, 1) .

    Entscheidet er sich für eine Zusage, ist er nach Betriebsrentenrecht nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 37; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 51, BAGE 176, 1; 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19) .

    dd) Soweit Nr. II 5.2.1 Satz 2 VR 1979 für den Fall, dass kein Rentenbescheid ergeht, die Möglichkeit vorsieht, aufgrund einer ärztlichen Gesundheitsprüfung die Invalidität feststellen zu lassen, bedarf keiner Entscheidung, ob in dieser - hier nicht gegebenen - Konstellation das Erfordernis einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Nr. II 5.1.2 VR 1979 einer Überprüfung am Maßstab des § 75 Abs. 1 BetrVG standhielte (zu einer Überprüfung am Maßstab des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - BAGE 176, 1) .

  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23
    Es bedarf einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe; die Grenze der Zumutbarkeit darf nicht überschritten werden (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 30 mwN, BAGE 137, 300) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23
    § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet sie zudem zum Schutz der Freiheitsrechte der Arbeitnehmer (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 71, BAGE 165, 168) .
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23
    Die Grundsätze der Auslegung von Betriebsvereinbarungen gelten auch für die Frage, ob eine Betriebsvereinbarung vorliegt (BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 108; 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 53, BAGE 171, 1) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 8. März 2022 - 3 AZR 420/21 - Rn. 24; 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 32) .
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 445/20

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsversorgung - voraussichtlich dauernde

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23
    Sieht er aber - wie hier - davon ab, die Begriffe "berufsunfähig" und "erwerbsunfähig" selbst zu definieren und den Eintritt des Versorgungsfalls eigenständig festzulegen, will er damit in der Regel die sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten übernehmen (vgl. BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 16; 13. Juli 2021 - 3 AZR 445/20 - Rn. 17) .
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23
    Die Grundsätze der Auslegung von Betriebsvereinbarungen gelten auch für die Frage, ob eine Betriebsvereinbarung vorliegt (BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 108; 3. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 53, BAGE 171, 1) .
  • BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15

    Betriebliche Altersversorgung - Loss-of-Licence-Versicherung -

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23
    Entscheidet er sich für eine Zusage, ist er nach Betriebsrentenrecht nicht gehalten, sich den Regeln der gesetzlichen Sozialversicherung anzuschließen und für die betriebliche Versorgung gleiche oder entsprechende Regeln aufzustellen (BAG 10. Oktober 2023 - 3 AZR 250/22 - Rn. 37; 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 51, BAGE 176, 1; 25. April 2017 - 3 AZR 668/15 - Rn. 19) .
  • BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21

    Betriebliche Altersversorgung - Übergangszuschuss - Verjährung

    Auszug aus BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 8. März 2022 - 3 AZR 420/21 - Rn. 24; 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 32) .
  • BAG, 11.10.2022 - 1 AZR 129/21

    Sozialplan - Zusatzbetrag für schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 345/21

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung -

  • LAG Hamm, 21.09.2022 - 4 Sa 428/22

    Betriebliche Invalidenrente bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • ArbG Mannheim, 21.02.2024 - 2 Ca 192/23

    Entgelterhöhung - Strukturerhöhung - Inflationsausgleichsprämie -

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (st. Rspr., vgl. nur BAG 21. November 2023 - 3 AZR 14/23 - Rn. 10, juris; BAG 12. Oktober 2022 - 10 AZR 496/21 - Rn. 20, juris; BAG 8. März 2022 - 3 AZR 420/21 - Rn. 24, juris; 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 32, juris; BAG 7. Dezember 2021 - 1 AZR 562/20 - Rn. 14, juris).
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